Mit dem Projekt "Begleitetes Fahren mit 17" will man versuchen junge Menschen an den Straßenverkehr unter Begleitung von Erwachsenen zu gewöhnen stets nach dem Motto:
mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung
oder anders gesagt
weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.
Ablauf | Voraussetzungen/Auflagen |
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: - keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Begleitperson: - eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer - Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren - Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland - Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |
Für den Führerschein ab 17 oder auch begleitendes Fahren gibt es sowohl für den Fahranfänger wie auch für den Beifahrer bestimmte Regeln die Beachtet werden müssen.
Fahranfänger:
- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind.
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend.
- Sie dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren.
- Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
- Gurten Sie sich immer an.
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Beifahrer:
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- müssen die 0,5 Promille Grenze beachten.
- dürfen nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.
Strafen für den Fahranfänger:
- Widerruf der Fahererlaubnis.
- 4 Punkte im Verkehrszentralregister.
- 150 Euro Bußgeld.
- Teilnahme an einem Aufbauseminar beim sogenannten A-Delikt