Führerschein ab 17

Warum eigentlich Begleitetes Fahren mit 17?

Mit dem Projekt "Begleitetes Fahren mit 17" will man versuchen junge Menschen an den Straßenverkehr unter Begleitung von Erwachsenen zu gewöhnen stets nach dem Motto:

mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung
oder anders gesagt
weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.


Fahrplan zum Führerschein

Ablauf Voraussetzungen/Auflagen
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:
- eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt

Für den Führerschein ab 17 oder auch begleitendes Fahren gibt es sowohl für den Fahranfänger wie auch für den Beifahrer bestimmte Regeln die Beachtet werden müssen.

Fahranfänger:

- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind.
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend.
- Sie dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren.
- Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
- Gurten Sie sich immer an.
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Beifahrer:

- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- müssen die 0,5 Promille Grenze beachten.
- dürfen nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.

Strafen für den Fahranfänger:

- Widerruf der Fahererlaubnis.
- 4 Punkte im Verkehrszentralregister.
- 150 Euro Bußgeld.
- Teilnahme an einem Aufbauseminar beim sogenannten A-Delikt