Alle Klassen

Klasse Fahrzeugart Alter Voraussetzung Eingeschlossen Bemerkung
A1 Krafträder mit 125cm³ bis 11kw 16 Jahre keine M - beschränkt auf 80 km/h für 16 und 17 jährige
A Krafträder, auch mit Beiwagen 18 Jahre keine A1,M - Zwei Jahre leistungsbeschränkt bis 25 kw und bis 0,16 kw/kg (Leistung/lm.)
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h 16 Jahre keine keine - auch Lastendreiräder bis 150 kg Lm.
- kein Eintrag bei Prüfung auf KFZ mit automatischer Kraftübertragung
Mofa Einspurige, Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor -auch ohne Tretkurbeln- wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt 15 Jahre keine keine - besondere Sitze für die Mitnahme von Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden
- Mindestalter 16 Jahre
B Kraftwagen bis 3,5 t z.G. bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 18 Jahre keine L,M - Anhänger bis 0,75 t z.G.
- Züge bis 3,5 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als LM. Zugfahrzeug)
BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt) 18 Jahre B keine - Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der z.G. des Zugfahrzeugs betragen
Legende: z.G. = zulässige Gesamtmasse / Lm. = Leermasse