Klasse | Fahrzeugart | Alter | Voraussetzung | Eingeschlossen | Bemerkung | |
A1 | Krafträder mit 125cm³ bis 11kw | 16 Jahre | keine | M | - beschränkt auf 80 km/h für 16 und 17 jährige | |
A | Krafträder, auch mit Beiwagen | 18 Jahre | keine | A1,M | - Zwei Jahre leistungsbeschränkt bis 25 kw und bis 0,16 kw/kg (Leistung/lm.) | |
M | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h | 16 Jahre | keine | keine | - auch Lastendreiräder bis 150 kg Lm. - kein Eintrag bei Prüfung auf KFZ mit automatischer Kraftübertragung |
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Mofa | Einspurige, Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor -auch ohne Tretkurbeln- wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt | 15 Jahre | keine | keine | - besondere Sitze für die Mitnahme von Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden - Mindestalter 16 Jahre |
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B | Kraftwagen bis 3,5 t z.G. bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) | 18 Jahre | keine | L,M | - Anhänger bis 0,75 t z.G. - Züge bis 3,5 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als LM. Zugfahrzeug) |
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BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt) | 18 Jahre | B | keine | - Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der z.G. des Zugfahrzeugs betragen | |
Legende: z.G. = zulässige Gesamtmasse / Lm. = Leermasse |